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Wer darf die Tafel nutzen?

Deutschland gilt als eines der reichsten Länder der Welt. Uns geht es gut, die meisten von uns leben im Überfluss. 

Inmitten unseres Wohlstandes jedoch, der den Lebensstil prägt, leben viele Menschen oft unerkannt in Armut. Viele leben in Einkommensarmut. In unserer Verbandsgemeinde alleine leiden mehr als 700 Menschen derzeit an wirtschaftlicher oder sozial Bedürftigkeit bzw. leben knapp am Existenzminimum. Darunter auch viele Familien mit Kindern.  

Um genau diesen Menschen das gesellschaftliche Leben und eine ausgewogene Ernährung zu ermöglichen, werden Lebensmittel von Herstellern, Groß- und Einzelhändlern, Märkten und Bäckereien gespendet und in unserem Tafelladen gegen einen kleinen symbolischen Beitrag von 2€ pro Tag abgegeben.

Achtung: Ab April 2018: Einführung eines neuen Zahlungssystems

Ab April soll jeder Tafelnutzer immer den Monat vorauszahlen: 10€ pro Monat

Diese Vorgehensweise erleichtert die Arbeit; selbstverständlich ist sichergestellt, dass kein Guthaben verloren geht. Jeder Tafelnutzer ist in unserem Kassensystem mit seinem Guthaben erfasst und kann dieses über die Wochen aufbrauchen. 

Bitte wöchentlich wechselnde Ausgabezeiten beachten (s.u.)

Was müssen Sie mitbringen?

Als Voraussetzung für den Lebensmittelempfang gilt die Vorlage

  • des Personalausweis,

  • eines Einkommensbeleges (z.B. Harz IV-Bescheid komplett, Rentenbescheid, o.ä.),

  • und eines Mietnachweises (Vertrag oder Kontoauszug zwecks Nachweis der Mietzahlung), 

um nachzuweisen, dass das verfügbare Einkommen nach Abzug der Miete usw. folgende Höhe nicht übersteigt:

  • bei Alleinstehenden oder einem Familienvorstand max. 500€

  • bei Familien, Ehefrau/Ehemann plus 350€

  • bei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre max. 350€

Ausgabezeiten
Bitte wöchentlich wechselnden Ausgabeplan beachten
 
Tafel HX Ausgabeplan_Wocheneinteilung 03 - 06 2023.png
Wer darf bei Tafel
Lebensmittel beziehen?

Zum Lebensmittelempfang berechtigt sind Menschen mit folgendem Einkommen:

  • Hartz IV

  • AlG II

  • Studenten mit geringem Einkommen

  • Sozialhilfe / Grundsicherung

  • Rentner mit geringem Einkommen

  • alle Menschen, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen

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